21.04.2022 | 1 Bild

Neue COVID-Regeln für Patienten und Besucher ab 25. April

In den Salzburger Landeskliniken werden die Regeln zum Teil gelockert, sie sind aber weiterhin strenger als etwa im Handel oder in der Gastronomie
© SALK

Der Uniklinikum Campus LKH in Mülln ist der größte Standort der Salzburger Landeskliniken.

Aktuell sinken die Zahlen der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus und der COVID-Patientinnen und -Patienten in den Krankenhäusern. Daher gelten seit Ostern bundesweit neue, gelockerte Schutzmaßnahmen. Als größter Gesundheitsdienstleister und Arbeitgeber im Bundesland haben die Salzburger Landeskliniken eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Patientinnen und Patienten und deren Besucherinnen und Besucher. Daher gelten an allen Standorten der Salzburger Landeskliniken weiterhin strengere Maßnahmen als etwa im Handel und in der Gastronomie. Aber auch unsere internen Regeln werden ab dem kommenden Montag, 25. April, etwas gelockert.

Welche Regeln gelten ab 25. April für Patientinnen und Patienten?

  • Für geplante Ambulanz-Besuche gilt die 2,5-G-Regel, also:
    • 3 Mal gegen SARS-CoV-2 geimpft oder
    • Nachweis einer Genesung (nicht älter als 180 Tage) oder
    • PCR-getestet.
  • Vor geplanten stationären Aufnahmen haben die Patientinnen und Patienten extern einen PCR-Test durchzuführen.
  • Bei ungeplanten Ambulanzbesuchen oder ungeplanten stationären Aufnahmen wird jeweils nach Möglichkeit bzw. bei Verdacht bei uns im Haus ein PCR-Test durchgeführt.
  • Patientinnen und Patienten müssen in Gebäuden eine FFP2-Maske tragen, sobald sich eine zweite Person im Raum aufhält.

Welche Regeln gelten ab 25. April für Besucherinnen und Besucher?

  • Es gilt weiterhin die 4x1-Regel:
    • 1 Besucherin oder 1 Besucher
    • an 1 Tag
    • für 1 Stunde
    • für 1 Patientin oder Patienten
  • Die Besuchszeit bleibt einheitlich von 14 bis 17 Uhr - der letzte Einlass ist um 16 Uhr.
  • Für Besucherinnen und Besucher gilt die 2,5-G-Regel, also:
    • 3 Mal gegen SARS-CoV-2 geimpft oder
    • Nachweis einer Genesung (nicht älter als 180 Tage) oder
    • PCR-getestet.
  • Alle Besucherinnen und Besucher müssen in Gebäuden eine FFP2-Maske tragen.

Wir bitten alle Patientinnen und Patienten sowie deren Besucherinnen und Besucher, diese Regeln einzuhalten und mitzuhelfen, dass auch andere diese Regeln einhalten. Sie schützen damit sich selbst, ihre Familien, Freundinnen und Freunde, unsere Patientinnen und Patienten sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Über die SALK:

Die Salzburger Landeskliniken (SALK) versorgen als größter Gesundheitsanbieter Salzburgs mit etwas mehr als 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 64.200 stationäre, 9.300 tagesklinische und 1,2 Millionen ambulante Patientinnen und Patienten im Jahr. Sie bestehen aus dem Uniklinikum Salzburg mit dem Campus Landeskrankenhaus (LKH) und Campus Christian-Doppler-Klinik (CDK) in der Stadt Salzburg und den Landeskliniken in Hallein, St. Veit sowie Tamsweg und halten Anteile an mehreren Reha-Einrichtungen im Bundesland.

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Kontakt

Dr. Wolfgang Fürweger
Dr. Wolfgang Fürweger
Leiter Unternehmens­kommunikation und Marketing
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH
Müllner Hauptstraße 48
5020 Salzburg

Tel: +43 (0)5 7255-20012
Mob: +43 (0)676 8997 20012
E-Mail: presse@salk.at