Die 3G-Regel entfällt - die FFP2-Maskenpflicht bleibt Salzburger Landeskliniken setzen die Erleichterungen der Corona-Maßnahmen durch den Bund um Aufgrund der Vorgaben des Bundes lockern auch die Salzburger Landeskliniken an allen Standorten ihre Corona-Regeln. Die neuen Corona-Regeln gelten ab Freitag, 16. Dezember, im Uniklinikum Salzburg (Campus LKH und Campus CDK) sowie in den Landeskliniken Hallein, St. Veit und Tamsweg. Welche Einschränkungen entfallen? Die 3G-Regel für externe Personen entfällt. Das heißt: Niemand muss mehr nachweisen, ob sie oder er geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Das gilt für Patientinnen und Patienten, Begleitpersonen, Besucherinnen und Besucher, Lieferantinnen und Lieferanten sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister (z. B. Taxifahrerinnen und -fahrer). An den Eingängen gibt es keine Kontrollen mehr. Die beschränkte Zahl von Besuchen (4x1-Regel: 1 Besuch für 1 Patientin bzw. Patienten 1 Stunde an 1 Tag) entfällt. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer können den Uniklinikum Campus LKH wieder durchqueren.  Welche Regeln gelten weiter? Die zentralen Besuchszeiten bleiben. Besuche sind täglich von 14 bis 17 Uhr möglich - der letzte Zutritt ist um 16 Uhr möglich. Alle externen Personen müssen in Gebäuden FFP2-Masken tragen - für Patientinnen und Patienten gilt dies natürlich nur, soweit es medizinisch möglich ist. Verkehrsbeschränkte Personen haben weiterhin nur in Notfällen als Patientin bzw. Patient oder als notwendige Begleitperson (z. B. Eltern von minderjährigen Patientinnen und Patienten) Zutritt. Verkehrsbeschränkte Personen, die einen geplanten Termin in einer Ambulanz oder für eine stationäre Aufnahme haben, bitten wir vorab, mit dem jeweiligen Sekretariat zu telefonieren.