16.11.2022 | 1 Bild

3-G-Regel statt 2,5-G-Regel für externe Personen

Die Salzburger Landeskliniken lockern die Corona-Bestimmungen für externe Personen
Luftbilder Uniklinikum Campus LKH © SALK

Die Erleichterung der Corona-Regeln gilt für alle fünf Standorte der Salzburger Landeskliniken: Uniklinikum Campus LKH (im Bild) und CDK, Landesklinik Hallein, Landesklinik St. Veit und Landesklinik Tamsweg.

Die Zahl der Infektionen mit SARS-CoV-2 und der COVID-Patientinnen und -Patienten ist landesweit gesunken. Daher können die Salzburger Landeskliniken die Regeln für externe Personen lockern. Konkret heißt das: Ab Freitag, 18. November, gilt an allen unseren Standorten (Uniklinikum Campus LKH und CDK, Landesklinik Hallein, Landesklinik St. Veit und Landesklinik Tamsweg) für externe Personen außer in Notfällen die 3-G-Regel anstelle der 2,5-G-Regel.

In Notfällen gibt es weder für Patientinnen und Patienten noch für deren notwendige Begleitpersonen Zutrittsregeln.

Was bedeutet die 3-G-Regel?

Damit die 3-G-Regel eingehalten wird, ist einer der folgenden Nachweise notwendig:

  • Nachweis über zumindest 3 Impfungen (1 Jahr gültig) oder
  • Absonderungs-Bescheid bzw. Genesungs-Nachweis (beides 180 Tage gültig) oder
  • Nachweis eines negativen Tests - entweder
    • PCR-Test (72 Stunden gültig) oder
    • Antigen-Test (24 Stunden gültig).

Für welche Personengruppen gilt die 3-G-Regel?

  • Für geplante ambulante, tagesklinische oder stationäre Patientinnen und Patienten.*
  • Für notwendige Begleitpersonen.
  • Für Besucherinnen und Besucher.
  • Für Lieferantinnen und Lieferanten (auch Taxifahrerinnen und -fahrer) sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister.

2,5-G-Regel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt

Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt aus Sicherheitsgründen weiterhin die 2,5-G-Regel. Sie benötigen also entweder

  • den Nachweis über zumindest 3 Impfungen oder
  • einen Absonderungsbescheid bzw. Genesungs-Nachweis oder
  • den Nachweis eines negativen PCR-Tests (72 Stunden gültig).


* Um die Sicherheit der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, verlangen wir an der Uniklinik für Innere Medizin III (Onkologie) unabhängig vom Impf- bzw. Genesungsstatus im stationären und tageklinischen Bereich einen negativen PCR-Test – nicht älter als 48 (!) Stunden – und im ambulanten Bereich einen negativen Antigen-Schnelltest.

Über die SALK:

Die Salzburger Landeskliniken (SALK) versorgen als größter Gesundheitsanbieter Salzburgs mit etwas mehr als 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 64.200 stationäre, 9300 tagesklinische und 1,2 Millionen ambulante Patientinnen und Patienten im Jahr. Sie bestehen aus dem Uniklinikum Salzburg mit dem Campus Landeskrankenhaus (LKH) und Campus Christian-Doppler-Klinik (CDK) in der Stadt Salzburg und den Landeskliniken in Hallein, St. Veit sowie Tamsweg und halten Anteile an mehreren Reha-Einrichtungen im Bundesland.

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Bilder (1)

Luftbilder Uniklinikum Campus LKH
3 992 x 2 992 © SALK


Kontakt

Dr. Wolfgang Fürweger
Dr. Wolfgang Fürweger
Leiter Unternehmens­kommunikation und Marketing
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH
Müllner Hauptstraße 48
5020 Salzburg

Tel: +43 (0)5 7255-20012
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