18.02.2021 | 1 Bild

Ergänzung zum bestehenden Besuchsverbot an den Salzburger Landeskliniken

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Uniklinikum Salzburg Campus LKH.

Um die Sicherheit für Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit dem Covid-Virus so gering wie möglich zu halten, besteht an allen fünf Standorten ein weitgehendes Besuchsverbot. Ausnahmen sind für junge Väter in der Geburtenstation, für Angehörige von Patientinnen und Patienten in Palliativsituationen und an den Unikliniken für Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie nach Absprachen mit den jeweiligen Unikliniken möglich.

Gültiger Antigentest

Für diese Ausnahmen gibt es nun aufgrund der Mutationen eine Ergänzung: Ab 1. März 2021 müssen jene Besucher bei der Zutrittskontrolle einen negativen Antigentest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Selbstverständlich bieten die Salzburger Landeskliniken in akuten Situationen die Möglichkeit, einen Antigentest vor Ort zu machen. Akutsituationen bestehen zum Beispiel bei Todesfällen, Geburten oder auch Unfällen.

Über die SALK:

Die Salzburger Landeskliniken (SALK) versorgen als größter Gesundheitsanbieter Salzburgs mit etwas mehr als 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 64.200 stationäre, 9.300 tagesklinische und 1,2 Millionen ambulante Patientinnen und Patienten im Jahr. Sie bestehen aus dem Uniklinikum Salzburg mit dem Campus Landeskrankenhaus (LKH) und Campus Christian-Doppler-Klinik (CDK) in der Stadt Salzburg und den Landeskliniken in Hallein, St. Veit sowie Tamsweg und halten Anteile an mehreren Reha-Einrichtungen im Bundesland.

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Beate Erfurth
Beate Erfurth
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