24.05.2022 | 1 Bild

In den Salzburger Landeskliniken gibt es weiterhin COVID-Regeln

Patientinnen und Patienten, Begleitpersonen sowie Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
© SALK

In allen Bereichen, in denen sich Patientinnen und Patienten bewegen, gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.

Die Maskenpflicht wird mit 1. Juni bundesweit weitgehend ausgesetzt. Das gilt aber nicht für „vulnerable" Orte wie Krankenhäuser oder Pflegeheime. Daher wird es an allen Standorten der Salzburger Landeskliniken auch keine weiteren Erleichterungen geben. 

Das sind die aktuellen Regeln der Salzburger Landeskliniken:

FFP2-Maskenpflicht:

  • In allen Gebäudeteilen bzw. Räumen/Gängen/Liften/Stiegenhäusern, in denen sich Patientinnen und Patienten bewegen, muss unser Personal eine FFP2-Maske tragen.
  • Bei allen Tätigkeiten mit bzw. an Patientinnen und Patienten muss unser Personal eine FFP2-Maske tragen.
  • Alle Patientinnen und Patienten müssen in Gebäuden eine FFP2-Maske tragen, soweit dies zumutbar bzw. möglich ist.
  • Alle Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen müssen in Gebäuden eine FFP2-Maske tragen

PCR-Testungen:

  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen 3 Mal geimpft oder genesen oder PCR-getestet sein (2,5-G-Regel).
  • Für Patientinnen und Patienten gilt bei geplanten Ambulanzterminen ebenfalls die 2,5-G-Regel. Wir ersuchen Patientinnen und Patienten dringend, einen notwendigen PCR-Test vorab extern zu absolvieren – Ausnahmen, etwa für gehbehinderte oder bettlägerige Personen, sind natürlich möglich und am besten bei der Terminvereinbarung zu besprechen.
  • Vor geplanten stationären oder tagesklinischen Aufenthalten bitten wir die Patientinnen und Patienten, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesungsstatus vorab auf jeden Fall einen PCR-Test zu absolvieren. Ausnahmen sind wiederum möglich – siehe oben.

Besuchsregeln:

  • Die Besuchszeiten sind am Uniklinikum Salzburg (Campus LKH und Campus CDK) sowie in den Landeskliniken Hallein und St. Veit einheitlich von 14 bis 17 Uhr – der letzte Zutritt ist um 16 Uhr möglich.
  • Es gilt weiterhin die 4-x-1-Regel: 1 Besucherin bzw. Besucher, für 1 Patienten, an 1 Tag für 1 Stunde.
  • Weitere Infos zu unseren Besuchsregeln finden Sie in einfacher Sprache zusammengefasst auf unserer Homepage www.salk.at
Über die SALK:

Die Salzburger Landeskliniken (SALK) versorgen als größter Gesundheitsanbieter Salzburgs mit etwas mehr als 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 64.200 stationäre, 9300 tagesklinische und 1,2 Millionen ambulante Patientinnen und Patienten im Jahr. Sie bestehen aus dem Uniklinikum Salzburg mit dem Campus Landeskrankenhaus (LKH) und Campus Christian-Doppler-Klinik (CDK) in der Stadt Salzburg und den Landeskliniken in Hallein, St. Veit sowie Tamsweg und halten Anteile an mehreren Reha-Einrichtungen im Bundesland.

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Kontakt

Dr. Wolfgang Fürweger
Dr. Wolfgang Fürweger
Leiter Unternehmens­kommunikation und Marketing
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH
Müllner Hauptstraße 48
5020 Salzburg

Tel: +43 (0)5 7255-20012
Mob: +43 (0)676 8997 20012
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