22.11.2021 | 1 Bild

Lockdown: Neue Besuchsregeln in den Salzburger Landeskliniken

Nur mehr ein Besuch pro Patientin und Patient pro Woche und 2G+-Status für Besucherinnen und Besucher
© SALK

Uniklinikum Campus LKH

Gemäß der neuen COVID-Verordnung gilt ab sofort an allen Standorten für Besuche:
  • 1 Besuch pro Patientin bzw. Patient pro Woche, sofern die Patientin bzw. der Patient für länger als eine Woche aufgenommen ist.
  • Besucherinnen und Besucher benötigen einen 2G+-Status (geimpft oder genesen UND PCR-getestet).
Die Besuchszeiten sind täglich von 14 bis 17 Uhr - der letzte Einlass ist um 16 Uhr möglich. Zusätzliche Besuche sind möglich :
  • im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung,
  • für die Seelsorge,
  • in kritischen Lebenssituationen,
  • im Kinderbereich bzw. auf der Geburtenstation.
Wir bitten darum, zusätzliche Besuche mit der jeweiligen Station abzustimmen. Für alle Besuche gilt zudem die FFP2-Maskenpflicht.

Bislang galt für die Landesklinik Tamsweg ein Besuchsverbot. Nun gelten auch dort die oben angeführten Regeln.
Über die SALK:

Die Salzburger Landeskliniken (SALK) versorgen als größter Gesundheitsanbieter Salzburgs mit etwas mehr als 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 64.200 stationäre, 9.300 tagesklinische und 1,2 Millionen ambulante Patientinnen und Patienten im Jahr. Sie bestehen aus dem Uniklinikum Salzburg mit dem Campus Landeskrankenhaus (LKH) und Campus Christian-Doppler-Klinik (CDK) in der Stadt Salzburg und den Landeskliniken in Hallein, St. Veit sowie Tamsweg und halten Anteile an mehreren Reha-Einrichtungen im Bundesland.

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Dr. Wolfgang Fürweger
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Leiter Unternehmens­kommunikation und Marketing
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH
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