24.05.2023 | 1 Bild

Patientenverfügungen: Salzburger Landeskliniken kooperieren mit Patientenvertretung, Rechtsanwalts- und Notariatskammer

Derzeit gibt es kein zentrales, bundesweites Register für diese wichtigen Willenserklärungen – im Ethikbeirat der Salzburger Landeskliniken wurde eine Lösung für das Bundesland vereinbart
© SALK/Bernhofer

Hochkarätige Gäste aus Tirol und Salzburg bei der 1. Sitzung des Ethikbeirats der Salzburger Landeskliniken im Jahr 2023

Ein Vortrag von Professorin Barbara Friesenecker, Vorsitzende der ÖGARI (Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin), mit dem Titel „Patientenverfügungen – Verfügungen ohne Wirkung?“ eröffnete kürzlich die 1. Sitzung des Ethikbeirats der Salzburger Landeskliniken im Jahr 2023. Neben der anerkannten Forscherin und Ärztin der Medizinischen Universität Innsbruck waren auch die Präsidenten der Salzburger Rechtsanwalts- und Notariatskammer, Wolfgang Kleibel und Claus Spruzina, die Salzburger Patientenvertreterin Isabel Rippel-Schmidjell sowie Landeshauptmannstellvertreter Christian Stöckl zu einem Austausch zum Thema Patientenverfügungen eingeladen worden.

Patientenverfügungen sind Willenserklärungen und ein wichtiges Instrument für Patientinnen und Patienten, ihr Recht auf Selbstbestimmung zu wahren. Für die Spitäler ist es daher wichtig, vor Behandlungen zu wissen, dass für eine Person eine Patientenverfügung vorliegt. Die große Herausforderung: Derzeit werden die Patientenverfügungen entweder bei den neun Patientenvertretungen der Länder oder bei der Rechtsanwaltskammer oder bei der Notariatskammer gespeichert. Gerade in kritischen Situationen können Ärztinnen und Ärzte nicht unterschiedliche Register überprüfen, bevor sie z. B. lebensverlängernde Maßnahmen setzen.

Im Ethikbeirat der Salzburger Landeskliniken wurde nun zumindest für das Bundesland Salzburg eine Lösung gefunden: Bis ein bundesweites zentrales Register vorliegt, in das die Krankenhäuser Einsicht nehmen können, haben neben der Salzburger Patientenvertretung künftig auch die Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Möglichkeit, die Salzburger Landeskliniken über Patientenverfügungen zu informieren und diese im Volltext zur Verfügung zu stellen. Die Salzburger Landeskliniken werden alle Patientenverfügungen, die sie erhalten, in das Krankenhaus-Dokumentationssystem speichern. Änderungen und Widerrufe müssen selbstverständlich unverzüglich mitgeteilt werden.

Vereinbart wurde auch, dass für Herbst 2023 eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Salzburger Rechtsanwalts- und Notariatskammer, der Salzburger Patientenvertretung, der Hospizbewegung sowie der Salzburger Landeskliniken zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ geplant wird.

Über die SALK:

Die Salzburger Landeskliniken (SALK) versorgen als größter Gesundheitsanbieter Salzburgs mit etwas mehr als 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 64.200 stationäre, 9.300 tagesklinische und 1,2 Millionen ambulante Patientinnen und Patienten im Jahr. Sie bestehen aus dem Uniklinikum Salzburg mit dem Campus Landeskrankenhaus (LKH) und Campus Christian-Doppler-Klinik (CDK) in der Stadt Salzburg und den Landeskliniken in Hallein, St. Veit sowie Tamsweg und halten Anteile an mehreren Reha-Einrichtungen im Bundesland.

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