12.10.2020 | 1 Bild

Weitgehendes Besuchsverbot für die Landesklinik Hallein

Grund sind die stark gestiegenen Corona-Fallzahlen im Tennengau
© SALK

Aufgrund der stark gestiegenen Zahlen von Corona-Infektionen im Bezirk Hallein gilt ab Dienstag, 13. Oktober, bis auf Weiteres ein weitgehendes Besuchsverbot in der Landesklinik Hallein. "Diese Regelung wurde nach Absprache mit der Landespolitik und den zuständigen Gesundheitsbehörden getroffen und dient zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", teilt Paul Sungler, Geschäftsführer der Salzburger Landeskliniken, mit.

Ausnahmen sind nur für Väter in der Geburtenstation und für Angehörige von Patientinnen und Patienten in Palliativsituationen möglich – für diese Bereiche gilt nach wie vor die generelle Besuchsregelung der Salzburger Landeskliniken: ein Besuch pro Patientin bzw. Patient für eine Stunde pro Tag.
Die LK Hallein:

Die Landesklinik Hallein stellt mit rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Grundversorgung von 60.000 Menschen im Tennengau sicher und verfügt über Abteilungen für Anästhesie und Intensivmedizin, Allgemeinchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Innere Medizin und einen Fachschwerpunkt für Orthopädie und Traumatologie. Rund 4.600 vollstationäre Aufnahmen, mehr als 1.200 tagesklinische Eingriffe, 45.900 ambulante Frequenzen und mehr als 900 Geburten pro Jahr zeigen die Bedeutung der Klinik für die Region. Durch die erfolgte Schwerpunktsetzung im medizinischen Leistungsspektrum umfasst das Einzugsgebiet der Landesklinik Hallein darüber hinaus die Stadt Salzburg, den Flachgau und den Pongau.

 

Alle Inhalte dieser Meldung als .zip:

Sofort downloaden In die Lightbox legen

Bilder (1)

472 x 360 © SALK

Kontakt

Dr. Wolfgang Fürweger
Dr. Wolfgang Fürweger
Leiter Unternehmens­kommunikation und Marketing
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH
Müllner Hauptstraße 48
5020 Salzburg

Tel: +43 (0)5 7255-20012
Mob: +43 (0)676 8997 20012
E-Mail: presse@salk.at