Keine Ergebnisse gefunden
Ergebnisse ()
Haben Sie ein gesundheitliches Problem und machen sich Sorgen? Rufen Sie 1450 an - ohne Vorwahl, vom Handy oder Festnetz.
Am Telefon ist eine ausgebildete Pflegeperson. Sie sagt Ihnen,
Bei Notfällen sofort die Rettung rufen: 144 www.selbsthilfe-salzburg.at
Sehr geehrte MedienvertreterInnen, willkommen in unserem Pressebereich. Vielen Dank, dass Sie unser Informationsangebot zu unserem Unternehmen, unseren Produkten und Leistungen nutzen. Die Informationen und Inhalte werden Ihnen von der Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH, Müllner Hauptstraße 48, 5020 Salzburg - Österreich, zur Verfügung gestellt. Wir stellen Ihnen gerne Text-, Bild- und Filmmaterial für Ihre Berichterstattung über unser Unternehmen zur Verfügung. Die Nutzung der Dienste setzt voraus, dass Sie diesen Nutzungsbedingungen zustimmen.Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Inanspruchnahme der im Internet bereitgestellten Inhalte auf https://presse.salk.at/. Der Zugriff auf das Landeskliniken Salzburg Mediencenter sowie die darüber zugänglichen Funktionen und Inhalte hat ausschließlich in Übereinstimmung mit den genannten Bedingungen zu erfolgen. Diese Bedingungen schließen die Regelungen zum Datenschutz mit ein. Durch die Verwendung des zur Verfügung gestellten Services und ihrer Inhalte, stimmen Sie zu, dass Sie die Bedingungen gelesen und akzeptiert haben.Exklusiver Service für Medien und JournalistInnenÜber das Presse-Center haben Sie Zugang auf unsere Presse-Mitteilungen und Presse-Download-Bereich. Die zur Nutzung bereitgestellten Inhalte sind kostenlos. Mit der Nutzung unseres Mediencenters sichern Sie zu, die angebotenen Inhalte und Materialien ausschließlich zum Zwecke Ihrer beruflichen redaktionellen und journalistischen Tätigkeit zu nutzen. Das Bildmaterial, Daten und Informationen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung grundsätzlich nur für die Verwendung durch Journalisten und Pressemitarbeiter freigegeben.Nutzungsrecht- und zweckDie Inhalte dürfen im Rahmen eines einfachen Nutzungsrechts allein zum vorgegebenen Nutzungszweck über den betreffenden Inhalt genutzt werden, auf welchen sich die jeweiligen Materialien beziehen. Inhalte können grundsätzlich kostenfrei heruntergeladen und im Rahmen der Berichterstattung für folgende Zwecke genutzt werden: Presseveröffentlichungen, Veröffentlichungen in Printmedien, Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen, Veröffentlichung in Onlinemedien, mobilen Medien und multimediale Veröffentlichungen. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke jeder Art oder private Nutzung, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig und ausdrücklich untersagt.Inhalte und Materialien dürfen bearbeitet und verändert werden, solange die eindeutige Erkenntlichkeit gewährleistet bleibt und keine inhaltliche Veränderung, die eine mögliche andere Bedeutung als den ursprünglichen Inhalt begünstigt. Die Inhalte dürfen nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang wiedergegeben werden. Die Verfremdung der Materialien ist nicht gestattet.Das Nutzungsrecht ist zeitlich auf die Verfügbarkeit der Inhalte im Presse-Center begrenzt und räumlich auf das Tätigkeitsgebiet unseres Unternehmens beschränkt. Verwendung der Inhalte in einem anstößigen bzw. gesetzeswidrigen Kontext ist nicht gestattet und zu unterlassen.Weitergabe und VervielfältigungDie Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte an Dritte, soweit dies nicht im Rahmen des vorgegebenen Nutzungszwecks zwingend erforderlich ist, ist nicht gestattet. Die elektronische Speicherung der Bilddaten, die Datenübertragung und jegliche andere Vervielfältigung sind nur im Rahmen der üblichen Produktionsabläufe und für die Dauer der rechtmäßigen und bestimmungsgemäßen Nutzung gestattet. Es ist untersagt Inhalte durch Sie oder einen Dritten als Teil eines Services zu verwenden, zu speichern oder herunterzuladen, der den von uns angebotenen Services ähnelt oder sie ersetzt.Urheber- und Persönlichkeitsrechte und RechtshinweisAlle Inhalte sowie die Gestaltung selbst, sind durch Urheber- und Persönlichkeitsrechte, eingetragene Markenrechte, sowie sonstige Gesetze, die in Zusammenhang mit dem Recht auf geistiges Eigentum stehen, geschützt.Alle im Presse-Center gezeigten Inhalte wie Texte, Bilder, Videos, Audiodateien, Dokumente sowie andere Inhalte, die im System angeboten werden, sind im Eigentum unseres Unternehmens, seinen Lizenzgebern oder externen Eigentümern, die Inhalte bereitstellen und im System genannt werden. Bei Verwendung von Bildern, Filmen oder anderen Abbildungen ist unser Unternehmen und wenn vorhanden der ausgewiesene Copyrighthinweis, der Name des Fotografen, beziehungsweise der Name der Agentur anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen.Wir übernehmen für die zur Verfügung gestellten Materialien - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - keine Haftung, dass diese nicht gegen Rechte Dritter verstoßen oder wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.Bereitstellung von Service und InhaltenWir unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um eine kontinuierliche Bereitstellung der Services und Funktionen zu gewährleisten. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Verfügbarkeit der Inhalte, sowie für den Zugang oder Funktionsfähigkeit des Mediencenters.Die zur Verfügung gestellten Inhalte werden ohne Gewährleistung bereitgestellt. Wir schließen jede Garantie der Vollständigkeit, der zufriedenstellenden Qualität sowie der Eignung für einen bestimmten Zweck der angebotenen Inhalte aus. Zudem behalten wir uns das Recht vor, alle im Mediencenter bereitgestellten Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu ändern.Inhalte können Links zu anderen Websites enthalten. Wir haben keine Kontrolle über Drittanbieter-Websites und sind nicht für deren Inhalt oder für jegliche Verluste oder Schäden verantwortlich, die sich für Sie aus der Nutzung solcher Drittanbieter-Websites ergeben.Anmeldung und ZugangAngaben, die im Rahmen der Aufnahme in den Presseverteiler oder der Anmeldung zum Presse-Login getätigt werden, müssen auf Basis richtiger und aktueller Daten erfolgen, der Wahrheit entsprechen und vollständig sein. Die Angaben sind bei Bedarf auf den neuesten Stand zu aktualisieren.(Sie sind verpflichtet, die Ihnen mitgeteilten Zugangsdaten geheim zu halten und im Falle des Abhandenkommens uns unverzüglich hierüber zu informieren. Die Sicherheit dieser Benutzeridentifizierung liegt in Ihrer Verantwortung. Sie sind so lange für jegliche Nutzung der angebotenen Services und Inhalte und aller mit Ihrer Benutzeridentifizierung vorgenommenen Handlungen haftbar, bis Sie uns über den Verlust und/oder die vermeintliche missbräuchliche Verwendung benachrichtigt haben.)Wir behalten uns nach eigenem Ermessen das Recht vor, eine Aufnahme in den Presseverteiler zu verweigern oder die Anmeldung zum Presse-Login zu sperren, sowie den Zugriff und/oder die Nutzung der angebotenen Services und Inhalte nicht zu gestatten.Sonstige BedingungenWir behalten uns vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen zu ändern oder diese Nutzungsbedingungen an den Dienst anzupassen, um zum Beispiel Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder Änderungen unseres Angebotes zu berücksichtigen. Wir ersuchen Sie daher die Nutzungsbedingungen regelmäßig zu überprüfen. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden direkt auf der Seite veröffentlicht. Eine Änderung der Nutzungsbedingungen wird spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens veröffentlicht und gilt nicht rückwirkend.Sollten einzelne Regelungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so ist die Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der gewollten Regelung weitest möglich entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.Diese Nutzungsbedingungen beurteilen sich nach dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Wien.BelegexemplarSollten Sie über auf Basis der zur Verfügung gestellten Inhalte einen Bericht verfassen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns von Veröffentlichung ein Belegexemplar kostenfrei an folgende Anschrift zukommen lassen oder einen Link per E-Mail:Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbHMüllner Hauptstraße 485020 SalzburgMail: E-MailWir hoffen, mit unserem Presseservice Ihre Arbeit bestmöglich zu unterstützen und freuen uns auf Ihre Berichterstattung.
Oberärztin Marion Mayer-Berer, Patient Rainer Probst und Oberärztin Eva-Maria Zimmermann-Balogh.
Ein kleiner Eingriff veränderte vor zwei Jahren das Leben von Rainer Probst (47) zum Besseren. Er hatte zuvor unter starker Schlafapnoe, also Atemaussetzern beim Schlafen, gelitten und fühlte sich jeden Morgen wie gerädert. An der Universitätsklinik für Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten wurde ihm nach mehreren erfolglosen konservativen und operativen Therapien in einem kurzen stationären Aufenthalt ein Zungenschrittmacher eingesetzt. „Seitdem ich diesen habe, ist mein Leben ganz anders geworden. Ich bin jeden Tag ausgeschlafen und topfit. Ich habe enorm viel an Lebensqualität gewonnen.“
Fast 60 Prozent aller über-50-jährigen Männer und knapp 40 Prozent aller Frauen über 50 in Österreich schnarchen. „In den allermeisten Fällen entsteht das typische Schnarchgeräusch durch ein Ansaugen des Gaumenzäpfchens und des Weichgaumens an die Rachenhinterwand“, erklärt Eva-Maria Zimmermann-Balogh, Oberärztin an der Universitätsklinik für Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten (HNO).
„Begünstigt“ wird das Schnarchen durch das Liegen auf dem Rücken sowie durch einen engen Rachen, was häufig bei übergewichtigen Patienten der Fall ist. „Auch bei schlanken Patienten kann die individuelle Anatomie ein Schnarchen auslösen. Weiters entspannt sich die Rachenmuskulatur im Tiefschlaf, was das Schnarchen noch zusätzlich verstärkt.“ In selteneren Fällen kann das Scharchgeräusch durch die Mandeln, den Zungengrund oder den Kehldeckel ausgelöst werden.
Solange es sich um reines Schnarchen handelt, ist das zwar für die Partnerin bzw. den Partner störend, aber gesundheitlich unbedenklich. Problematisch wird es, sobald Atempausen dazukommen, die so genannten Schlafapnoen. Doktorin Zimmermann: „Durch die Atempausen sinkt der Sauerstoffgehalt im Blut, was für Organe mit hohem Sauerstoffbedarf wie Herz und Hirn sehr belastend ist. Unbehandelt erhöht eine Schlafapnoe das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, insbesondere für Herzinfarkt oder Schlaganfall, deutlich.“
Zudem wachen Personen mit Schlafapnoe oft auch nach subjektiv langem Schlaf „wie gerädert“ auf. Der Schlaf wird nicht mehr als erholsam empfunden. „Neben dem typischen Symptom der Tagesmüdigkeit kommt es oft zu einer allgemeinen Antriebslosigkeit und Lustlosigkeit bis hin zu einer Depression.“
Sowohl gegen das Schnarchen, als auch gegen die Schlafapnoe gibt es wirksame Therapien, wie Marion Mayer-Berer, Oberärztin an der Universitätsklinik für HNO, erklärt: „An konservativen, also nicht-operativen Möglichkeiten, gibt es die Lage-Therapie oder die Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS).“ Spezielle Schnarchwesten oder Schnarchrucksäcke verhindern, dass sich die Personen beim Schlafen auf den Rücken drehen. Die UKPS, oft auch Anti-Schnarchschiene, genannt, verschiebt den Unterkiefer leicht nach vorne, was die Atemwege im Schlaf offenhält. Gleichzeitig soll die Zunge daran gehindert werden, nach hinten zu rutschen und so die Atemwege zu blockieren.
Bei mittelgradigen und schwereren Fällen von Schlafapnoe wird auch die nächtliche Überdrucktherapie mit einer Maske (c/a/bi-PAP-Therapie – continuous/automatic/bilevel Positive Airway Pressure) eingesetzt: Die Maske ist mit einem Beatmungsgerät verbunden, das Luft aus der Umgebung ansaugt und mit Überdruck in die Atemwege insuffliert (einbläst). Doktorin Mayer-Berer: „Die PAP-Therapie ist nach wie vor die erste Wahl. Es gibt aber leider viele Patientinnen und Patienten, die damit nicht zufrieden sind. Eine aktuelle Studie aus Frankreich zeigt, dass nach drei Jahren nur mehr 50 Prozent der Patientinnen und Patienten die Maske benutzen.“ Gründe dafür: Die Maske wird oft als beengend empfunden, weiters kann sie zu trockenen Schleimhäuten, Bindehautentzündungen und gehäuften Atemwegsinfekten.
Als Alternative standen lange Zeit nur konventionelle operative Therapie des Gaumens zur Verfügung „Wir sprechen hier von Operationen am Weichgaumen und gegebenenfalls Zungengrund, bei der die Gaumenpartie gestrafft wird und je nach Notwendigkeit auch die Mandeln entfernt werden“, erklärt Doktorin Mayer-Berer.
Neben diesen klassischen Operationsmöglichkeiten kann die Universitätsklinik für HNO schwer betroffenen Patientinnen und Patienten seit einigen Jahren nun auch einen Zungenschrittmacher anbieten. „Das ist ein kleines Gerät, das während eines kurzen stationären Aufenthalts mit zwei kleinen Schnitten im rechten Brustbereich und am Hals eingesetzt wird. Während des Schlafs stimuliert der Schrittmacher den Hypoglossus (Hirnnerv), was beim Einatmen die oberen Atemwege freihält.“
Rainer Probst (47) erhielt vor ca. zwei Jahren einen solchen Zungenschrittmacher: Zuvor war der Patient bereits an der Nasenscheidewand und am Gaumen operiert worden. Die Maske hatte er nicht vertragen. „Da hatte ich sogar Erstickungsängste. Frau Dr. Zimmermann-Balogh hat mich dann darauf aufmerksam gemacht, dass es dieses neue System nun auch in Salzburg gibt. Nach nur zwei Tagen im Krankenhaus bin ich nach Hause gegangen. Nach der Einheilungsphase wurde das Gerät aktiviert, seither fühle ich mich als neuer Mensch.“
Doktorin Zimmermann-Balogh freut sich über diese Rückmeldung, betont aber gleichzeitig, dass der Hypoglossus-Schrittmacher nur für Fälle, die die Überdrucktherapie mit der Maske nicht tolerieren, die geeignete Therapie darstellt.
Der gemeinsame Appell der beiden erfahrenen HNO-Oberärztinnen: Betroffene sollten sich zuerst an eine niedergelassene Fachärztin bzw. einen niedergelassenen Facharzt für HNO oder Lungenheilkunde wenden. Diese bzw. dieser kann bei Bedarf an die Ambulanz für Schlafbezogene Atemstörungen der Universitätsklinik für HNO zuweisen. Hier wird für die Patientinnen und Patienten eine umfassende Beratung, Diagnostik und gegebenenfalls in weiterer Folge operative Therapie angeboten.
Hören Sie zu diesem Thema auch unseren Podcast „Modernste Behandlungen gegen Schnarchen und Schlafapnoe“.
Die Salzburger Landeskliniken (SALK) versorgen als größter Gesundheitsanbieter Salzburgs mit etwas mehr als 7.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 63.700 stationäre, 9.900 tagesklinische und 1,3 Millionen ambulante Patientinnen und Patienten im Jahr. Sie bestehen aus dem Uniklinikum Salzburg mit dem Campus Landeskrankenhaus (LKH) und Campus Christian-Doppler-Klinik (CDK) in der Stadt Salzburg und den Landeskliniken in Hallein, St. Veit sowie Tamsweg und halten Anteile an mehreren Reha-Einrichtungen im Bundesland.