19.10.2020 | 1 Bild

Weitgehendes Besuchsverbot in der Landesklinik Tamsweg

Ausnahmen gibt es nur für Väter auf der Geburtenstation und in Palliativsituationen
Aufgrund der stark gestiegenen Zahlen von Corona-Infektionen gilt seit seit Samstag, 17. Oktober, ein weitgehendes Besuchsverbot in der Landesklinik Tamsweg. Diese Regelung wurde in Abstimmung mit dem medizinischen Einsatzstab des Landes Salzburg getroffen und dient zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bereits in der vergangenen Woche, am 12. Oktober, war auch in der Landesklinik Hallein ein weitgehendes Besuchsverbot eingeführt worden.

Ausnahmen sind in beiden Landeskliniken nur für Väter in der Geburtenstation und für Angehörige von Patientinnen und Patienten in Palliativsituationen möglich – für diese Bereiche gilt nach wie vor die generelle Besuchsregelung der Salzburger Landeskliniken: ein Besuch pro Patientin bzw. Patient für eine Stunde pro Tag.
Über die SALK:

Die Salzburger Landeskliniken (SALK) versorgen als größter Gesundheitsanbieter Salzburgs mit etwas mehr als 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 64.200 stationäre, 9.300 tagesklinische und 1,2 Millionen ambulante Patientinnen und Patienten im Jahr. Sie bestehen aus dem Uniklinikum Salzburg mit dem Campus Landeskrankenhaus (LKH) und Campus Christian-Doppler-Klinik (CDK) in der Stadt Salzburg und den Landeskliniken in Hallein, St. Veit sowie Tamsweg und halten Anteile an mehreren Reha-Einrichtungen im Bundesland.

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Landesklinik Tamsweg
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Dr. Wolfgang Fürweger
Dr. Wolfgang Fürweger
Leiter Unternehmens­kommunikation und Marketing
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH
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